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\\ Versorgungsausgleich

\\ Wer hat Anspruch auf Versorgungsausgleich?

Scheiden kann auch finanziell ganz schön wehtun. Mit dem Versorgungsausgleich will der Gesetzgeber sicherstellen, dass eine Scheidung nicht zu Engpässen bei der späteren Rente führt. Der Partner soll sich im Alter auch dann unabhängig versorgen können, wenn er während der Ehe weniger gearbeitet hat, etwa wegen der Kindererziehung.

Der Versorgungsausgleich bleibt selbst dann erhalten, wenn der ehemalige Partner wieder heiratet. Bei der Scheidung wie bei der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entscheidet das Familiengericht über den Versorgungsausgleich.

\\ Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?

Die Rechnung klingt einfach: Die Ansprüche auf Altersversorgung, die beide Ehegatten im Laufe ihrer Ehe erworben haben, werden zusammengezählt und durch zwei geteilt. Jeder Partner bekommt also die Hälfte. Bei der gesetzlichen Rente ermittelt die Rentenversicherung, wie viele Rentenpunkte während der Ehe gesammelt wurden.

Wenn beide Partner Versorgungsansprüche erworben haben, werden die Anrechte gegenseitig ausgeglichen. Man nennt das den Hin- und Her-Ausgleich.

Neben den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch diejenigen aus folgenden Töpfen geteilt:

  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
  • Berufsständische Versorgung (etwa von Ärzten, Apothekern oder Architekten)
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Riester-Rente und Rürup-Rente
  • Rente oder Rentenanwartschaft aus einer privaten Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung

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