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Fachgebiete

\\ Trennungsjahr

\\ Ist eine räumliche Trennung erforderlich?

Die Ehe hat in Deutschland einen besonderen Stellenwert im Recht – und sicher nicht nur darin. Entsprechend unterliegt auch die Scheidung einigen gesetzlichen Anforderungen.

Das Trennungsjahr ist dabei besonders wichtig. Ein Richter vollzieht die Scheidung grundsätzlich nur dann, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben (ausgenommen sind Härtefallentscheidungen). Ab diesem Zeitpunkt können auch die Bestimmungen eines Ehevertrages in Kraft treten.

Eine häusliche Trennung ist der einfachste Weg, um eine eheliche Gemeinschaft aufzulösen. Einer der Ehepartner zieht also aus. Nun kommt es allerdings vor, dass sich der schlechter gestellte Partner scheiden lassen will, für eine eigene Wohnung aber kein Geld hat. Deshalb ist eine häusliche Trennung nicht zwingend erforderlich. Vorausgesetzt wird nur eine „Trennung von Tisch und Bett“, die in einer gemeinsamen Wohnung zum Drahtseilakt wird, wenn gemeinsame Kinder zu betreuen sind.

Wichtig: Der Partner mit dem geringeren Einkommen hat während des Trennungsjahres ein Recht auf Trennungsunterhalt (s. unser Kapitel „Ehegattenunterhalt“). Dieser muss beantragt werden.

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