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\\ Testamentsvollstreckung

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet hat klare Ziele vor Augen: Er möchte eine gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses, sein Vermögen schützen, seinen Ehegatten finanziell absichern und Streit zwischen den Erben und Familienmitgliedern vermeiden.

Diese Ziele des Erblassers lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen wird.

Manchmal machen es aber auch besondere Situationen in der Familie notwendig, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen, um beispielsweise Erben vor dem Zugriff des Staates oder anderer Gläubiger zu schützen, so zum Beispiel bei behinderten Abkömmlingen durch ein sog. Behindertentestament.

\\ Was ist Testamentsvollstreckung?

Bei der Testamentsvollstreckung handelt es sich um eine Auseinandersetzung und Verteilung des Nachlasses gemäß den Vorgaben des Erblassers im Testament. Dies geschieht durch einen vom Erblasser bestimmten Testamentsvollstrecker. Testamentsvollstreckung ist also ein Amt, welches der Erblasser einer von ihm auserwählten Person überträgt. Der Testamentsvollstrecker ist dabei Treuhänder des Erblassers. Er garantiert, dass dessen Wille nach dem Todesfall genau so, wie er es im Testament vorgegeben hat, umgesetzt wird.

Bei Einsetzung einer fachkundigen Person ist eine schnelle Abwicklung des Erbfalls quasi garantiert. Der Testamentsvollstrecker muss sich nämlich um die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses kümmern, das er den Erben vorzulegen hat. Er muss noch offene Rechnungen und Steuerrückstände begleichen sowie Einkommensteuererklärungen abgeben. Darüber hinaus hat er grundsätzlich Auflagen und Vermächtnisse zu erfüllen und für die Anfertigung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung zu sorgen.

Lesen Sie zu den steuerrechtlichen Pflichten des Testamentsvollstreckers bitte auch unter der Rubrik "Steuerrecht".

\\ Wer kann Testamentsvollstrecker sein?

Der Testamentsvollstrecker sollte grundsätzlich eine fachkundige, neutrale, objektive und regelmäßig nicht selbst am Nachlass beteiligte Person sein. Gesetzlich ist die Testamentsvollstreckung jedoch durch jedermann möglich. Deshalb kann der Erblasser auch jede Privatperson - der er vertraut - als Testamentsvollstrecker einsetzen.

Der Erblasser sollte in diesem Zusammenhang aber daran denken, dass die Testamentsvollstreckung durchaus mit erheblichem Aufwand und schwierigen rechtlichen Fragen verbunden sein kann. Deshalb bietet es sich oft an, eine in diesem Bereich erfahrene Person als Testamentsvollstrecker einzusetzen, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

\\ Unsere Dienstleistung

Wir beraten Sie bei der Erstellung Ihres Testamentes auch zum Thema der Testamentsvollstreckung und zeigen Ihnen schon im Vorfeld Lösungsmöglichkeiten auf. Ebenso übernehmen wir, wenn nötig, das Amt des Testamentsvollstreckers oder beraten die eingesetzten Testamentsvollstrecker zu ihren Pflichten und Rechten und unterstützen diese bei der Ausübung ihres Amtes.

Lesen Sie zur Erstellung Ihres Testamentes bitte auch unter der Rubrik "Erbrecht".

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website des Netzwerks Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. (NDTV), einem bundesweiten Zusammenschluss von Testamentsvollstreckern: www.ndtv.info.

\\ Wir beraten Sie gerne