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Fachgebiete

\\ Kindesunterhalt

\\ Wer muss Kindesunterhalt zahlen?

Den Kindesunterhalt muss der Elternteil bestreiten, der das Kind nach der Trennung nicht hauptsächlich betreut. Das Kind wohnt also nicht beim Unterhaltspflichtigen. Bezahlt wird der Kindesunterhalt ausschließlich in Geld (Barunterhalt).

Naturalunterhalt leistet hingegen der Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut. Seine Unterhaltungsleistung besteht darin, dass er das Kind unter anderem mit Wohnung, Kleidung, Nahrung, Möbeln, Spielzeug und Schulsachen versorgt.

Im Wechselmodell oder Nestmodell sind beide Eltern grundsätzlich unterhaltspflichtig. Wenn sich die Betreuungsleistung nicht genau halbieren lässt, können die Eltern erbrachte Leistungen miteinander verrechnen.

Achten Sie auf den Zeitfaktor: Kindesunterhalt kann nur unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich eingefordert werden. Grundsätzlich ist er lediglich für die Gegenwart und die Zukunft zu zahlen.

Die Düsseldorfer Tabelle bildet die Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten ab. Auf den Seiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf finden Sie die aktuelle Tabelle unter diesem Link.

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