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\\ Anwaltliche Vertretung

Grundsätzlich kann ein Prozess auch durch eine Partei selbst geführt werden. Nicht möglich ist dies im Zivilrecht beim sogenannten "Anwaltsprozess". Hier kann eine wirksame Prozesshandlung nur durch einen Anwalt vorgenommen werden, das heißt, dass Prozesshandlungen, die eine Partei selbst vornimmt, durch das Gericht nicht beachtet werden dürfen.

Unabhängig davon ist aber in allen gerichtlichen Verfahren empfehlenswert, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, da selbst bei Kenntnis der Rechtslage der Laie oft über die "Probleme" des Prozessrechts stolpert und allein aus Verfahrensgründen Prozesse verloren werden können.

Im Verwaltungsrecht besteht Anwaltszwang in Verfahren vor den Verwaltungsgerichtshöfen und vor dem Bundesverwaltungsgericht.

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