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Informationen

\\ Forderungsbeitreibung

Sie haben ein Unternehmen und müssen ständig Forderungen eintreiben und nehmen dabei sogar Forderungsausfälle in Kauf? Bevor Sie zeitaufwändig mit den Schuldnern kommunizieren, Mahnungen und Erinnerungen schreiben, sollten Sie sich besser an einen Rechtsanwalt wenden. Wir bieten Ihnen an, den Forderungseinzug für Sie zu übernehmen. Dabei unterstützen wir Sie mit hoher Intensität und Nachdruck bei der Beitreibung Ihrer Forderungen.

\\ Unsere Leistungen

Wir verfügen über eine hochqualifizierte Zwangsvollstreckungsabteilung, die Ihre berechtigten Forderungen auch langfristig, hartnäckig und unter Ausschöpfung sämtlicher im Gesetz vorhergesehener Mittel durchsetzt.

Darüber hinaus verfügen wir über Kontakte zu Auskunfteien und Detekteien, die uns einen gewissen Wissensvorsprung gegenüber anderen Anbietern verschaffen, was die Kenntnis über die Bonität des Schuldners betrifft.

Wir übernehmen gerne die Beitreibung einzelner Forderungen oder kümmern uns auch um die Beitreibung sämtlicher Mahnsachen Ihres Betriebes. In letzterem Fall schließen wir eine Vereinbarung und kümmern uns automatisch um Ihre offenen Forderungen.

Ferner beraten wir Sie gerne über das Mahnwesen, sowie die Individualisierung des Mahnwesens in Ihrem Betrieb. Eine Beratung findet persönlich in der Kanzlei, in Ihrem Betrieb oder telefonisch statt.

\\ Ablauf des Forderungseinzuges

Sofern Sie uns beauftragen, werden wir gegebenenfalls die folgenden fünf Stufen vornehmen, um Ihre Forderungen für Sie beizutreiben:

Stufe 1: Bonitätsprüfung

Innerhalb von zwei Tagen nach Beauftragung erfolgt eine Bonitätsprüfung, beziehungsweise Recherche über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners. Auf der Grundlage der Rechercheergebnisse beraten wir Sie über sinnvolle Maßnahmen sowie die dadurch entstehenden Gebühren und Auslagen.

Für die erste Prüfung und Beratung entsteht für Sie eine Unkostenpauschale in Höhe von 30,00 € als Verbraucher und 50,00 € als Unternehmer.

Endet die Zusammenarbeit auf Stufe 1, ist die Unkostenpauschale von Ihnen zu übernehmen. Sofern die Zusammenarbeit in die nächste Stufe mündet, werden die Kosten dem Schuldner auferlegt. Sollte der Schuldner zahlungsunfähig sein, fallen die Kosten auf Sie zurück.

Stufe 2: Mahnschreiben

Nachdem wir Sie über die Höhe der entstehenden Kosten informiert haben, werden wir ein vorgerichtliches Mahnschreiben, mit Fristsetzung zur Zahlung von zehn Tagen aufsetzen. Wenn der Schuldner auf dieses Schreiben reagiert, beraten wir Sie über den Sachverhalt und die weitere Vorgehensweise.

Sollte die Zahlungsfrist ohne Reaktion des Schuldners verstreichen, werden wir automatisch zur Erwirkung eines Vollstreckungstitels das Mahnverfahren einleiten (siehe Stufe 3). Selbstverständlich beraten wir Sie auch in diesem Fall über die anfallenden Gebühren und Auslagen, sowie über die Frage der Kostentragung. Darüber hinaus klären wir Sie zu diesem Zeitpunkt über den konkreten Ablauf des Mahnverfahrens, dessen Rechtsbehelfe und die daraus resultierenden Konsequenzen auf.

Stufe 3: Mahnverfahren zur Erwirkung eines Vollstreckungstitels

Es folgt das gerichtliche Mahnverfahren.

Bei Einlegung eines Rechtsbehelfs (Widerspruch oder Einspruch) durch den Schuldner geht das Verfahren in Stufe 4 über.

Wird kein Rechtsbehelf durch den Schuldner eingelegt, erhalten Sie einen Vollstreckungstitel. Aufgrund der Vorlage dieses Vollstreckungstitels kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden (Stufe 5).

Stufe 4: Streitiges Verfahren

Sollte der Schuldner ein Rechtsmittel gegen den Mahnbescheid eingelegt haben, kommt es zum streitigen Verfahren. In dieser Stufe informieren wir Sie erneut über den weiteren Gang des Verfahrens sowie die Kostenfolge.

Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens und Vorlage eines Vollstreckungstitels (Urteil, Vergleich) kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden (Stufe 5).

Stufe 5: Zwangsvollstreckungsverfahren

In dieser Stufe beraten wir Sie erneut über Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung (durch einen Gerichtsvollzieher, Forderungspfändung), deren Kosten und die Kostenfolge.

Anschließend leiten wir Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für Sie ein und teilen Ihnen zeitnah das entsprechende Ergebnis mit.

\\ Kosten der Forderungsbeitreibung

Selbstverständlich werden wir die Kosten unserer Beauftragung sowie etwaig anfallende Gerichtskosten ebenfalls beim Schuldner geltend machen. Nur wenn sie dort nicht beigetrieben werden können, werden wir sie unserer Mandantschaft in Rechnung stellen.

Die Höhe der Kosten für unsere Tätigkeiten nach Durchführung der Bonitätsprüfung bestimmt sich im Einzelnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und richtet sich jeweils nach der Höhe der beizutreibenden Forderung sowie die erforderlichen Maßnahmen. Details hierzu können wir gerne in einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch abklären. Hierzu bitten wir um eine Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon.

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