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Fachgebiete

\\ Verkehrsrecht

Hierbei handelt es sich um einen sehr weitgefassten Oberbegriff, der gemäß der Fachanwaltsordnung vom Verkehrszivilrecht über das Recht der Fahrerlaubnis bis hin zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht alles umfasst, was mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang steht.

\\ I. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrechts und das Verkehrsvertragsrecht

1. Verkehrsvertragsrecht

Zum Verkehrsvertragsrecht zählen alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Neu- bzw. Gebrauchtwagens, und die Probleme, die in diesem Zusammenhang entstehen können. Je nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann in einem solchen Fall der Käufer Nacherfüllung verlangen, also die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs oder aber die Beseitigung des Mangels.

Daneben stehen der mögliche Rücktritt vom Vertrag oder die sogenannte Minderung, also die nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises. Schließlich kommt mitunter auch Schadensersatz wegen vergeblicher Aufwendungen in Betracht. In der Praxis spielen dabei immer wieder die Verwendung von Formularverträgen eine große Rolle, in denen ganz oder teilweise ein Haftungsausschluss vorgegeben wird.

2. Verkehrshaftungs- oder Verkehrsunfallrecht

Eines der wichtigsten Rechtsgebiete des Verkehrsrechts stellt das sog. Verkehrshaftungs- oder Verkehrsunfallrecht dar.

Hierbei spielt eine immer größere Rolle die Schnelligkeit der Abwicklung eines Verkehrsunfalls. In unserer Kanzlei gelingt es uns inzwischen unter Einsatz modernster Kommunikationsmittel in der Regel innerhalb eines Tages die gegnerische Haftpflichtversicherung zu erreichen und auch sofort den Schaden anzumelden.

Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls über einen verkehrsrechtlich spezialisierten Anwalt empfiehlt sich dabei auch bei vermeintlich klarer Haftungslage aus verschiedenen Gründen:

Zum einen stellt sich in vielen Fällen das Verschulden im Nachhinein gar nicht mehr so eindeutig dar, wie an der Unfallstelle, zumindest dann, wenn der Unfallgegner sich zwischenzeitlich durch Partner, Versicherungen oder Rechtsanwälte hat beraten lassen.

Auch hinsichtlich dessen, was einem geschädigten Kfz-Eigentümer oder dem Fahrer eines Fahrzeugs zusteht gibt es in der Bevölkerung noch immer nur unzureichende Kenntnis. Vorschnelle Abtretungserklärungen zu Gunsten von Abschleppunternehmen oder Reparaturwerkstätten führen mitunter dazu, dass Schadensersatzbeträge, die eigentlich dem Geschädigten zustehen, verloren gehen. Hervorzuheben sind an dieser Stelle beispielsweise die sog. Regulierungspauschale oder der Ansatz eines sog. "merkantilen Minderwerts", der dadurch entsteht, dass ein Fahrzeug durch einen Schaden im Wiederverkaufswert sinkt. Auch die Problematik rund um den Mietwagen oder den Ersatz für die entgangene Nutzungsmöglichkeit während der Zeit der Reparatur sind zu erwähnen.

Schließlich und endlich wird ein Unfallverletzter kaum ohne Verkehrsanwalt auskommen, wenn er Schmerzensgeld verlangen möchte. Die Handhabung ist von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich und kann in der Praxis nur durch Rückgriff auf Entscheidungssammlungen gelöst werden.

\\ II. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherung

Versicherungen und Versicherungsrecht spielen heutzutage fast bei jedem Vorgang des Verkehrsrechts eine besondere Rolle. Sei es, dass eine streitige Auseinandersetzung bei einem Neuwagenkauf über die Rechtsschutzversicherung abgewickelt werden soll, bei Verkehrsunfällen die eigene und die gegnerische Haftpflichtversicherung involviert werden oder auch noch Kaskoschäden zum Tragen kommen. In der Zeit knapper Kassen versuchen nach unserer Erfahrung immer mehr Versicherungen ihre Leistungspflicht einzugrenzen und wegen angeblicher Verstöße gegen "Obliegenheiten" entweder gar nicht zu leisten oder gegen den Versicherten dann in Regress zu gehen. Die Probleme, die beispielsweise dadurch entstehen, dass die Ehefrau das verunfallte Fahrzeug gefahren hat, obwohl im Versicherungsvertrag aus Tarifgründen nur der Ehemann als Fahrer eingetragen war, haben sich ja inzwischen schon herumgesprochen.

Auch und gerade im Umgang mit Versicherungen spielt die Schnelligkeit der Abwicklung eine immer größere Rolle, ganz abgesehen davon, dass Sie als Geschädigter ja auch möglichst wenig Ärger mit der Abwicklung haben wollen.

\\ III. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht lesen Sie bitte weiter unter der Rubrik "Strafrecht". Dort finden Sie auch einen Link zum aktuellen Bußgeldkatalog.

\\ IV. Recht der Fahrerlaubnis

Das Fahrerlaubnisrecht spielt seit einigen Jahren eine zunehmende Rolle, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zusammenwachsen der Europäischen Gemeinschaft.

Wer beispielsweise auf Grund einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut strafrechtlich schon seine Fahrerlaubnis verloren hat, kann nicht automatisch nach Ablauf der Sperrfrist damit rechnen seinen Führerschein wiederzuerhalten. Regelmäßig wird die Führerscheinstelle in diesen Fällen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen, das nicht nur teuer ist (400,00 EUR bis 500,00 EUR), sondern auch noch Ihre Fahreignung positiv bestätigen muss. Ohne entsprechende Vorarbeiten, wie z. B. der Teilnahme an einem Kurs für alkoholanfällige Kraftfahrer im Straßenverkehr, besteht dabei nur in seltenen Fällen die Chance beim ersten Mal diese MPU zu schaffen. Die Durchfallquoten liegen bei Erstversuchern regelmäßig zwischen 70 % und 75 %. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich schon frühzeitig – und d. h. im Prinzip schon möglichst rasch nach der polizeilichen Feststellung – anwaltlich beraten lassen. Auch auf die Möglichkeit der sog. nachträglichen Abkürzung der Sperrfrist sei an dieser Stelle hingewiesen.

Nach der derzeitigen Rechtsprechung sind im EU-Ausland erworbene EU-Führerscheine überhaupt nur als Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt, wenn sie legal nach Ablauf der in Deutschland verhängten Sperrfrist zur Wiedererteilung erworben worden sind und feststeht, dass im Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis ein fester Wohnsitz im Ausstellerstaat bestanden hat. Zwischenzeitlich erfolgen auch aus Ländern, wie Polen und Tschechien, Kontrollmitteilungen an die deutschen Führerscheinstellen, so dass regelmäßig auch den Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis die Anordnung zur Beibringung einer MPU treffen kann.

Wie die jüngsten Presseberichte zeigen ist die Entwicklung europaweit einheitlicher Fahrerlaubnisvorschriften im Fluss, auch der verkehrsrechtlich spezialisierte Anwalt wird von ständigen Neuerungen in diesem Zusammenhang überrascht. An dieser Stelle spielt für den Mandanten selbstverständlich die Aktualität die größte Rolle.

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