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Fachgebiete

\\ Gewaltschutz

\\ Was regelt das Gewaltschutzgesetz?

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) soll Menschen vor Gewalttaten und Nachstellungen schützen und schnelle gerichtliche Hilfe gewährleisten. Opfer und Täter müssen in keiner besonderen Beziehung stehen, aber das Gewaltschutzgesetz findet vor allem bei häuslicher Gewalt und bei Stalking durch einen Ex-Partner Anwendung.

Folgende Übergriffe begründen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz:

  • Verletzung von Körper, Gesundheit oder Freiheit des Opfers
  • Drohung mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit des Opfers
  • Eindringen in die Wohnung des Opfers
  • Stalking: Unzumutbare Belästigung des Opfers durch Nachstellen oder Verfolgen unter Verwendung von Fernmeldekommunikationsmitteln

Wenn das Gericht Schutzanordnungen erlassen hat und der Täter dagegen vorsätzlich verstößt, macht er sich strafbar. Geahndet werden kann das mit einer Geldstrafe, aber auch mit einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr.

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