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Gewaltschutz
Was regelt das Gewaltschutzgesetz?
Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) soll Menschen vor Gewalttaten und Nachstellungen schützen und schnelle gerichtliche Hilfe gewährleisten. Opfer und Täter müssen in keiner besonderen Beziehung stehen, aber das Gewaltschutzgesetz findet vor allem bei häuslicher Gewalt und bei Stalking durch einen Ex-Partner Anwendung.
Folgende Übergriffe begründen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz:
Wenn das Gericht Schutzanordnungen erlassen hat und der Täter dagegen vorsätzlich verstößt, macht er sich strafbar. Geahndet werden kann das mit einer Geldstrafe, aber auch mit einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr.