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Fachgebiete

\\ Sorgerecht

\\ Wer bekommt das Sorgerecht?

Eigentlich ist es ganz einfach: Das Kindeswohl steht im Vordergrund des Sorgerechts. Eltern sollten ihre persönlichen emotionalen Interessen dem Wohl des Kindes unterordnen.

Würden Eltern nach der Trennung folg. Bitten des Kindes berücksichtigen, wären Familienrechtsanwälte und Familiengerichte in diesem Bereich überflüssig:

Liebe Mama und lieber Papa!

Vergesst nie: Ich bin das Kind von euch beiden. Ich habe jetzt zwar einen Elternteil, bei dem ich hauptsächlich wohne und der die meiste Zeit für mich sorgt. Aber ich brauche den anderen genauso.

Fragt mich nicht, wen ich von euch beiden lieber mag. Ich habe euch beide gleich lieb. Macht den anderen also nicht schlecht vor mir. Denn das tut mir weh.

Helft mir, zu dem Elternteil, bei dem ich nicht ständig bin, Kontakt zu halten. Wählt für mich seine Telefonnummer oder schreibt mir die Adresse auf einen Briefumschlag. Helft mir zu Weihnachten oder zum Geburtstag ein schönes Geschenk für den anderen zu basteln oder zu kaufen. Macht von den Fotos von mir immer einen Abzug für den anderen mit.

Redet miteinander wie erwachsene Menschen. Aber redet. Und benutzt mich nicht als Boten zwischen euch – besonders nicht für Botschaften, die den andern traurig oder wütend machen.

Seid nicht traurig, wenn ich zum anderen gehe. Der, von dem ich weggehe, soll auch nicht denken, dass ich es in den nächsten Tagen schlecht haben werde. Am liebsten würde ich ja immer bei euch beiden sein. Aber ich kann mich nicht in Stücke reißen – nur weil ihr untere Familie auseinandergerissen habt.

Plant nie etwas für die Zeit, die mir mit dem anderen Elternteil gehört. Ein Teil meiner Zeit gehört meiner Mutter und mir und ein Teil meinem Vater und mir. Haltet euch konsequent daran.

Seid nicht enttäuscht oder böse, wenn ich beim anderen bin und mich nicht melde. Ich habe jetzt 2 Zuhause. Die muss ich gut auseinanderhalten – sonst kenne ich mich in meinem Leben überhaupt nicht mehr aus.

Gebt mich nicht wie ein Paket vor der Haustüre des anderen ab. Bittet den anderen für einen kurzen Moment rein und redet darüber, wie ihr mein schwieriges Leben einfacher machen könnt. Wenn ich abgeholt oder gebracht werde, gibt es kurze Momente, in denen ich euch beide habe. Zerstört das nicht dadurch, dass ihr euch anödet oder zankt.

Lasst mich vom Kindergarten oder bei Freunden abholen, wenn ihr den Anblick des anderen nicht ertragen könnt.

Streitet nicht vor mir. Seit wenigstens so höflich, wie ihr es zu anderen Menschen seid und wie ihr es auch von mir verlangt.

Erzählt mir nichts von Dingen, die ich noch nicht verstehen kann. Sprecht darüber mit anderen Erwachsenen, aber nicht mit mir.

Lasst mich meine Freunde zu beiden von euch mitbringen. Ich wünsche mir ja, dass sie meine Mutter und meinen Vater kennen und toll finden.

Einigt euch fair übers Geld. Ich möchte nicht, dass einer von euch viel Geld hat und der andere ganz wenig. Es soll euch beiden so gut gehen, dass ich es bei euch gleich gemütlich habe.

Versucht nicht, mich um die Wetter zu verwöhnen. Soviel Schokolade kann ich nämlich gar nicht essen, wie ich euch lieb habe.

Sagt mir offen, wenn ihr mal mit dem Geld nicht klar kommt. Für mich ist Zeit ohnehin viel wichtiger als Geld. Von einem lustigen gemeinsamen Spiel habe ich viel mehr als von einem neuen Spielzeug.

Macht nicht immer „Action“ mit mir. Es muss nicht immer was Tolles oder Neues sein, wenn ihr etwas mit mir unternehmt. Am schönsten ist es für mich, wenn wir einfach fröhlich sind, spielen und ein bisschen Ruhe haben.

Lasst möglich viel in meinem Leben so, wie es vor der Trennung war. Das fängt bei meinem Kinderzimmer an und hört auf bei kleinen Dingen, die ich ganz allein mit meinem Vater oder meiner Mutter gemacht habe.

Seid lieb zu den anderen Großeltern – auch wenn sie bei eurer Trennung mehr zu ihrem eigenen Kind gehalten haben. Ihr würdet doch auch zu mir halten, wenn es mir schlecht ging! Ich will nicht auch noch meine Großeltern verlieren.

Seid fair zu dem neuen Partner, den einer von euch findet oder gefunden hat. Mit diesem Menschen muss ich mich auch arrangieren. Das kann ich besser, wenn ihr euch nicht gegenseitig eifersüchtig belauert. Es wäre sowieso besser für mich, wenn ihr beide bald jemanden zum Liebhaben findet. Dann seid ihr nicht mehr so böse aufeinander.

Seid optimistisch. Eure Ehe habt ihr nicht hingekriegt – aber lasst uns wenigsten die Zeit danach gut hinbekommen. Geht mal alle Bitten auch euch durch. vielleicht redet ihr miteinander darüber. Aber streitet nicht. Benutzt meine Bitten nicht dazu, dem andern vorzuwerfen, wie schlecht er zu mir war. Wenn ihr das macht, habt ihr nicht kapiert, wie es mir jetzt geht und was ich brauche, um mich wohler zu fühlen.

Bei einer hochemotionalen Scheidung aber scheitern viele Eltern an dieser Aufgabe. Dann müssen Familiengerichte über das Schicksal der Kinder entscheiden.

Das Kindschaftsrecht, das seit dem 1. Juli 1998 gilt, nennt 3 Ziele:

  • Gleichstellung von ehelich und nichtehelich geborenen Kindern
  • Stärkung der Stellung des Kindes
  • Weniger Staats-, dafür mehr Elternverantwortung

Mit diesem Gesetz entfiel die bis dahin geltende Pflicht des Familienrichters, bei einer Scheidung über die elterliche Sorge der gemeinsamen Kinder zu entscheiden. Seitdem gilt: Wenn vor dem Familiengericht kein Antrag gestellt wird, bleibt es auch nach einer Trennung oder Scheidung bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Es hängt von der Bedeutung der Angelegenheit für das Kind ab, ob und inwieweit beide Elternteile gemeinsam entscheiden müssen. Um das einzuschätzen, unterscheidet man – zugegebenermaßen grob – Alltagsangelegenheiten und bedeutende Angelegenheiten. Der Elternteil, bei dem die Kinder weiterhin leben, erhält die Entscheidungsbefugnis über Alltagsangelegenheiten.

Bei unverheirateten Elternteilen hat zunächst die Mutter die alleinige Entscheidungsfreiheit und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Um offiziell ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen, müssen die Eltern erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen. Zusätzlich gibt der leibliche Vater eine Sorgeerklärung ab.

Das alleinige Sorgerecht lässt sich nur schwer gegen den Willen des Partners durchsetzen. Dafür muss der antragstellende Elternteil schwerwiegende Gründe vorbringen.

\\ Was enthält ein Ehevertrag?

Nur durch einen Ehevertrag, notariell beurkundet, lässt sich der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändern. Damit werden Änderungen im Rahmen der Zugewinngemeinschaft (z. B. einzelne Gegenstände betreffend), eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft verankert.

Der Ehevertrag lässt Ihnen alle Freiheiten: Sie können ihn beliebig ausgestalten, soweit er nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Güterstandes in Konflikt gerät.

Der Zugewinnausgleich kann im Ehevertrag für den Scheidungs- ebenso wie für den Todesfall vollständig ausgeschlossen oder aber für einzelne Vermögensgegenstände individuell geregelt werden (modifizierte Zugewinngemeinschaft). Ebenso lässt sich bestimmen, dass der Zugewinnausgleich nur bestehen bleibt, wenn einer der Eheleute stirbt, nicht aber im Fall einer Scheidung.

Bei der Gütergemeinschaft – auch dieser Vertrag muss notariell beurkundet sein – wird das gesamte Vermögen beider Ehegatten zum gemeinsamen Vermögen, das man dann als Gesamtgut bezeichnet. So pauschal muss es aber nicht sein: Als Sondergut oder Vorbehaltsgut vertraglich definiertes Eigentum kann man vom Gesamtgut ausschließen. Es bleibt dann alleiniges Eigentum des Ehegatten, dem es im Ehevertrag zugeschrieben wird.

Die Gütergemeinschaft endet durch Aufhebung in einem weiteren Ehevertrag, durch den Tod eines Ehegatten oder durch Scheidung.

In der Gütergemeinschaft haften die Eheleute weitgehend für die Schulden des anderen. Gleichzeitig ist die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft recht kompliziert. Deshalb kommt diese Form des Güterstandes eher selten vor. Wenden Sie sich an uns, um die Vor- und Nachteile in Ihrem Fall zu erfahren.

\\ Wann empfiehlt sich ein Ehevertrag?

Einen Ehevertrag empfehlen wir in folgenden Fällen:

  • Bereits vor der Eheschließung erbringt ein Partner Leistungen, die das Vermögen des anderen zum beiderseitigen Nutzen mehren (z. B. beim Hausbau).
  • Während der Ehe lässt ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Vermögen zukommen; das er in die Ehe eingebracht oder während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erhalten hat.
  • Ein Ehepartner finanziert das Studium des anderen (Studentenehe).
  • Ein Ehegatte ist zum Zeitpunkt der Eheschließung überschuldet.
  • Die Ehegatten haben eine sehr unterschiedliche Berufsausbildung oder bringen in sehr unterschiedlichem Maße Vermögen mit in die Ehe ein.
  • Ein Ehegatte hat ein Unternehmen oder baut während der Ehe ein Unternehmen auf.

\\ Wir beraten Sie gerne