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\\ Verjährung Ansprüche aus dem gesetzlichen Urlaub oder nicht?

Mit Urteil vom 31.01.2023, Az.: 9 AZR 244/20 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs (§ 7 Abs. 4 BUrlG) als reiner Geldanspruch sowohl der Verjährung, als auch tarifvertraglichen Ausschlussfristen unterliegen kann. Die dreimonatige Ausschlussfrist beginnt in der Regel mit der Fälligkeit des Anspruchs. Soweit es dem Arbeitnehmer im Hinblick auf die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zum Verfall von Urlaubsansprüchen in laufenden Arbeitsverhältnissen nicht zumutbar war, Ansprüche auf Abgeltung gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen, lief die Ausschlussfrist ausnahmsweise erst mit dem Tag der Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 06.11.2018 (Az.: C-684/16).

Hintergrund war, dass der Europäische Gerichtshof in der oben bezeichneten Entscheidung – anders als die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts – sowohl den Verfall, als auch die Verjährung von Urlaubsansprüchen nahezu ausgeschlossen hat, so dass jedenfalls am Tag der Entscheidung entgegen der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes noch Urlaubsabgeltungsansprüche geltend gemacht werden konnten, welche doch noch nicht verfallen waren.

Hinweis: Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, auch bei einer Eigenkündigung, bietet sich an, die ordnungsgemäße Abwicklung des Arbeitsverhältnisses durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu überprüfen, damit finanzielle Ansprüche nicht übersehen werden.

 

Patrik Beausencourt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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