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\\ Deutliche Verschärfung von Bußgeldern im Straßenverkehr ab November 2017

Aufgrund wiederholter einschlägiger und in der Öffentlichkeit diskutierter Vorfälle wurden die Bußgelder zum November 2017 in drei Bereichen deutlich angehoben: Rettungsgasse, Handy und Maskierung.

Blockieren der Rettungsgasse

Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung muss eine freie Gasse gebildet werden. Wer sich hieran nicht hält hat zukünftig je nach den Folgen zwischen 240 € und 320 € Bußgeld zu bezahlen. Hinzu kommen 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot.

 

Handy

Wer im Auto ein Handy oder Smartphone aufnimmt um damit zu telefonieren, ein anderes Feature zu nutzen oder Mitteilungen zu lesen bzw. zu schreiben wird nunmehr in Abhängigkeit von einer hierdurch eingetretenen Gefährdung oder Sachbeschädigung mit Bußgeldern zwischen 100 € und 200 € geahndet. Zusätzlich können ein einmonatiges Fahrverbot sowie 2 Punkte verhängt werden.

Wer beim Fahrradfahren telefoniert oder tippt zahlt jetzt immerhin 55 €.

 

Gesichts-Verhüllung

Verboten ist nunmehr das Führen eines Kraftfahrzeuges, wenn das Gesicht ganz oder teilweise bedeckt ist. Dabei ist egal, ob es sich etwa um „Schweinchen-Masken“, Schleier oder Hauben handelt.

Hierfür werden 60 € fällig sowie 1 Punkt.

Weiterhin gestattet bleiben hingegen Schutzhelme, Sonnenbrillen, soweit sie nicht übergroß sind und nur kleine Teile des Gesichts bedecken sowie Bärte, Piercings und normaler Schmuck.

 

Tipp vom Fachanwalt

Es ist nach einer Übergangszeit von einigen Wochen damit zu rechnen, dass in diesen drei Bereichen Schwerpunktkontrollen durchgeführt werden, um das Bewusstsein dafür bei den Verkehrsteilnehmern zu vertiefen.

 

Winfried Folda, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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