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Corona – Änderungen bei Ihrer Patientenverfügung erforderlich?
Die aktuelle Lage ist für alle völlig neu. Niemand dürfte sich bis dato mit einem derartigen Szenario beschäftigt haben. Aber gerade deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung aktualisieren und auf die derzeitigen Gegebenheiten anpassen.
Sollten Sie in den letzten Jahren eine Patientenverfügung errichtet haben, hatten Sie vermutlich eine Covid-19-Erkrankung (Corona), welche durch eine Epidemie oder Pandemie ausgelöst wurde, nicht bedacht. Deshalb wird sich Ihre bestehende Patientenverfügung auch nicht zu einer derartigen Situation äußern. Ihre Ärzte haben im Ernstfall dennoch zu klären, welche Entscheidung Sie – in Kenntnis aller Aspekte – getroffen hätten. Ob die Ärzte oder Ihre Angehörigen dann die richtige Entscheidung treffen, ist aber offen. Daher sollte dies in jedem Fall durch eine Ergänzung klargestellt werden.
Dabei ist zu beachten, dass die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) am 25.03.2020 auf Anregung des Deutschen Ethikrates in ihrer Ad-hoc-Empfehlung für den Fall eines Engpasses bei Beatmungsgeräten eine Handlungsempfehlung für Ärzte ausgearbeitet hat, wonach auch eine Patientenverfügung bei den Entscheidungen Berücksichtigung finden soll.
Sollten Sie bis heute noch keine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht erstellt haben, empfiehlt es sich, derartige Dokumente kurzfristig unter Beachtung der aktuellen Lage erstellen zu lassen.
Sprechen Sie uns darauf an!
Maximilian Maar, Fachanwalt für Erbrecht