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Fachgebiete

\\ Ehegattenunterhalt

\\ Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt?

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt (auch Scheidungsunterhalt oder Geschiedenenunterhalt genannt) sind zwei Seiten der Medaille Ehegattenunterhalt. Sie beziehen sich auf unterschiedliche Phasen: Trennungsunterhalt können Sie für die Zeit von der Trennung bis zum Eintritt der Rechtskraft der Scheidung fordern, nachehelichen Unterhalt ab diesem Eintritt der Rechtskraft.

Beachten Sie, dass beide Ansprüche separat geltend gemacht werden müssen. Nach der Scheidung wird der Trennungsunterhalt also nicht automatisch in den Scheidungsunterhalt umgewandelt.

\\ Wer bekommt Trennungsunterhalt?

Der Trennungsunterhalt überbrückt beziehungstechnisches und finanzielles Niemandsland: Zwischen Trennung und Scheidung gibt es keinen Familienunterhalt mehr und noch keinen nachehelichen Unterhalt.

Für den Trennungsunterhalt muss eine Trennung im rechtlichen Sinne vorliegen. Hier gilt das Schlagwort der „Trennung von Tisch und Bett“. Diese Forderung ist offenkundig erfüllt, wenn ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung bzw. dem gemeinsamen Haus auszieht. Da es vielerlei Gründe gibt, die einen Auszug erschweren, ist dieser äußerlich klare Schnitt allerdings nicht zwingend erforderlich.

Trennungsunterhalt erhält ein Ehegatte aber nur dann, wenn er sich nicht angemessen selbst versorgen kann, der andere Ehegatte leistungsfähig ist und er den Trennungsunterhalt nicht verwirkt hat.

\\ Wie hoch ist der Trennungsunterhalt?

Die Höhe des Trennungsunterhalts wird nach den Lebensverhältnissen berechnet, die während der Ehe und zum Zeitpunkt der Trennung bestanden.

\\ Wer bekommt nachehelichen Unterhalt?

Bis Ende 2007 war der Scheidungsunterhalt praktisch auf Lebenszeit angelegt. Doch die gesellschaftlichen Verhältnisse haben sich geändert, und so gilt seit der Reform des Unterhaltsrechts der Grundsatz der Eigenverantwortung. Danach muss der unterhaltsberechtigte Ehegatte nach der Scheidung schnellstmöglich wieder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen.

Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat ein Ehegatte also nur, wenn er sich nach der Scheidung nicht selbst versorgen kann. Das Bürgerliche Gesetzbuch legt detailliert die Unterhaltstatbestände fest, die zu einem Anspruch berechtigen.

Im Zuge der Reform kann der Unterhaltsanspruch herabgesetzt und/oder zeitlich begrenzt werden. Allerdings entfällt die Befristung, wenn ehebedingte Nachteile vorliegen. Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 kann außerdem eine Ehe von langer Dauer dazu führen, dass der nacheheliche Unterhalt unbefristet gewährt wird. [ Für den Wiedereinstieg in das Berufsleben oder die Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung ist eine langjährige Ehe schließlich auch ein gravierender Nachteil.

\\ Was sind die Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts?

Sieben Unterhaltstatbestände nennt das Bürgerliche Gesetzbuch für den Scheidungsunterhalt:

  • Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes unterhalb von drei Jahren
  • Altersunterhalt, weil keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann
  • Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, wenn der Ehegatte trotz intensiver Bemühungen keine Arbeitsstelle findet
  • Aufstockungsunterhalt, um den früheren ehelichen Lebensstandard zu halten
  • Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen, wenn aus sonstigen schwerwiegenden Gründen eine Erwerbstätigkeit des geschiedenen Ehegatten nicht erwartet werden kann

\\ Wie hoch ist der nacheheliche Unterhalt?

Im Gegensatz zum Kindesunterhalt gibt es keine Tabelle, anhand derer man den Scheidungsunterhalt für Ehepartner berechnen könnte. Setzen Sie sich am besten direkt mit uns in Verbindung!

\\ Wie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden?

Nachehelicher Unterhalt wird heute grundsätzlich zeitlich befristet. Wenn keine ehebedingten Nachteile vorliegen, ist er in der Regel auf ein Drittel bis ein Viertel der Ehedauer begrenzt.

Bei ehebedingten Nachteilen müssen drei Bedingungen erfüllt sein, damit der Unterhalt unbefristet gezahlt wird:

  • Der unterhaltspflichtige frühere Ehegatte ist leistungsfähig.
  • Es liegt einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände vor, die eine Befristung aufheben.
  • Der Anspruch auf Scheidungsunterhalt ist nicht verwirkt.

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