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Gerne beraten und vertreten wir Sie auch
in folgenden nicht abschließend
aufgezählten weiteren Rechtsgebieten,
wie beispielsweise:
Versicherungsrecht
Streitigkeiten im Versicherungsrecht
betreffen in den meisten Fällen die
Frage der Leistungspflicht des
Versicherers, die Geltendmachung eines
Rückforderungsanspruchs des Versicherers
nach erklärter Anfechtung oder erklärtem
Rücktritt sowie die Forderung von
Regressansprüchen gegen Dritte. Gerne
unterstützen wir Sie bei der
Durchsetzung Ihrer Rechte.
Schadensrecht
Die grundsätzliche Geltendmachung eines
durch einen anderen verursachten
Schadens, aber auch die Ermittlung der
Schadenshöhe gehören zu den
Hauptkomplexen des Schadensrechtes. Die
Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs
beispielsweise wird auch anhand seitens
der Rechtsprechung entwickelten
Kriterien durchgeführt. Nicht selten
breitet bereits die Frage, gegen wen
denn überhaupt der Schadenersatzanspruch
geltend gemacht werden soll
Kopfzerbrechen.
Vertragsrecht
Sowohl die Formulierung und Entwicklung
auf die Bedürfnisse des Ratsuchenden
zugeschnittener Verträge, als auch die
Durchsetzung der vertraglich
vereinbarten Pflichten zählen zu den
Hauptbestandteilen des Vertragsrechtes.
Auch die Folgen vertragswidrigen
Verhaltens werden regelmäßig auch dem
Vertragsrecht zugerechnet. Vertragstypen
gibt es unzählige, weit bekannt sind der
Kaufvertrag, der Darlehensvertrag oder
die Schenkung.
Forderungsbeitreibung
Die schnelle und unkomplizierte
Beitreibung von Forderungen beginnend
mit der außergerichtlichen Mahnung über
das gerichtliche Mahn- bzw.
Hauptsacheverfahren bis hin zur
Zwangsvollstreckung gehören zum
Hauptanspruch der effektiven
Forderungsbeitreibung. So wird dafür
gesorgt, dass ärgerliche Außenstände
minimiert werden können.
Reiserecht
Das deutsche Reiserecht regelt neben der
Frage der Leistungspflichten der
Vertragsparteien und dem Reiserücktritt
vor allem die Folgen von Reisemängeln
und der nachträglichen Minderung des
Reisepreises. Insoweit hat die
Rechtsprechung mit der Frankfurter
Tabelle bereits Minderungsmaßstäbe
gesetzt. Dort kann man sich bereits
einen Überblick über die mögliche
Reisepreisrückforderung beschaffen.
Tritt ein Schaden auf Grund eines
Reisemangels oder einer anderen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters
ein, ist auch dieser zu ersetzen.
Immobilienrecht
Das Recht der Liegenschaften gehört zu
einer der komplexesten Rechtsmaterien
der deutschen Rechtsordnung. Thematisch
werden hierbei insbesondere die Bereiche
der Zwangs- und Teilungsversteigerung,
der Durchsetzung des Vertragsinhaltes
(Kaufpreis, Grundbuchübertragung), die
Sicherungsgeschäfte (Grundschuld,
Hypothek) und die Berichtigung des
Grundbuches bei fehlerhaftem Inhalt
umfasst. Eine ausführliche Beratung und
kompetente Vertretung ist hierbei
unerlässlich.
Sollten Sie Ihren Fall keinem der
genannten Rechtsgebiete zuordnen können,
rufen Sie doch einfach bei uns an. Wir
werden dann klären, welcher Rechtsanwalt
für Sie zuständig ist.
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