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Begründung einer Kündigung wegen
Eigenbedarfs
Der Kündigungsgrund sollte im
Kündigungsschreiben so genannt werden,
dass er identifi-ziert und von anderen
Gründen unterschieden werden kann. Der
Mieter soll damit möglichst frühe
Klarheit über seine Rechtsposition
erhalten, um rechtzeitig alles
Erforderliche zur Wah-rung seiner
Interessen veranlassen zu können. Bei
der Eigenbedarfskündigung reicht es aus,
dass der Vermieter für seinen willen, in
den eigenen Räumen zu wohnen oder eine
be-günstigte Personen dort wohnen zu
lassen, vernünftige Gründe hat. (BGH,
Urteil vom 13.10.2010 – VIII ZR 78/10)
Schimmelpilz: Wie oft muss gelüftet
werden?
Kann ein Schimmelpilzwachstum
nur durch durchgehendes Lüften vermieden
werden, so ist dies für den Mieter
unzumutbar, weshalb eine Mietminderung
bis zu 100 % gerechtfertigt ist. Das
erforderliche Lüften muss gerade auch in
den typischen Kernzeiten der
Wohnnutzung, also auch in den Morgen-
und Abendstunden durchführbar sein.
Voraussetzung für eine Minderung ist
nicht, dass der Mieter tatsächlich
aufgrund des Schimmelbefalls erkrankt.
Es reicht aus, dass die Mieträume
aufgrund des massiven Schimmelbefalls
nicht zum Wohnen geeignet sind.
(AG München, Urteil vom 11.06.2010 – 412
C 11503/09)
Schönheitsreparaturen: Unwirksamkeit der
Fachhandwerkerklausel
In Formularmietverträgen über
Wohnraum findet sich in der Regelung zu
den Schönheitsreparaturen oftmals eine
Klausel, wonach es dem Mieter obliegt,
die Arbeiten "ausführen zu lassen". Nach
einem neueren Urteil des BGH
benachteiligt diese Klausel den Mieter
unangemessen und ist deshalb unwirksam,
dies deshalb, weil sie als
"Fachhandwerkerklausel" verstanden
werden kann, die dem Mieter die
Möglichkeit der Kosten sparenden
Eigenleistung nimmt (BGH, Urteil vom
09.06.2010, VIII ZR 294/09).
Mietminderung bei Schimmel:
Darlegungslast des Mieters
Macht der Mieter geltend, wegen
eines gesundheitsgefährdenden
Schimmelbefalls der Mieträume zur
Mietminderung berechtigt zu sein, so ist
diese Behauptung kein "Selbstgänger".
Zum einen stellt sich die Frage der
Eigenverursachung durch falsches Heizen
und Lüften. Zum anderen sollte sich der
Mieter rechtzeitig durch vorherige
Einholung von Schimmelpilzgutachten und
ärztlichen Attesten gut vorbereiten, um
seine Einwendungen in einem späteren
Prozess detailliert vortragen zu können.
Mangelbeseitigung durch den Mieter:
Aufwendungsersatz
Führt der Mieter selbst eine
Reparaturmaßnahme durch (hier: Heizung),
so erhält er Aufwendungsersatz für die
eigenmächtige Selbstbeseitigung des
Mangels nur dann, wenn der Vermieter im
Verzug ist oder wenn es sich um eine
Notmaßnahme handelt. Grundsätzlich hat
das Recht des Vermieters zur
Selbstbeseitigung Vorrang (vgl. BGH,
Urteil vom 16.01.2008 - VIII ZR 222/06).
Anfechtung des Mietvertrags bei
falscher Selbstauskunft
Eine falsche Selbstauskunft des Mieters
berechtigt den Vermieter zur Anfechtung
des Mietvertrags, wenn die zu Grunde
liegende Frage des Vermieters zulässig
ist und wesentliche Bedeutung für den
Fortbestand des Mietverhältnisses hat
(hier: frühere Mietschulden des
Mieters).
LG Itzehoe, Urteil vom 28.03.2008 - 9 S
132/07
Betriebskostenverteilung nach
Köpfen
Ist in der Umlagevereinbarung eine
Verteilung der Betriebskosten nach
"Köpfen" vereinbart, kommt es zur
Bestimmung der Personenzahl auf die
tatsächliche Belegung der einzelnen
Wohnungen an und nicht auf die
melderechtliche Registrierung (BGH,
Urteil vom 23.01.2008, Az. VIII ZR
82/07).
Beseitigung einer Abmahnung?
Der Mieter hat gegen den Vermieter
keinen Anspruch auf Beseitigung oder
Unterlassung einer von ihm als
unberechtigt erachteten Abmahnung. Eine
Klage auf Feststellung, dass eine vom
Vermieter erteilte Abmahnung aus
tatsächlichen Gründen unberechtigt war,
ist unzulässig (BGH, Urteil vom
20.02.2008, Az. VIII ZR 139/07).
Zeitmietvertrag nach altem Recht:
Kündigungsfristen bei
Verlängerungsklausel
Bei einem vor dem 01.09.2001
abgeschlossenen Zeitmietvertrag mit
Verlängerungsklausel gelten für den
Vermieter weiterhin die vertraglich
vereinbarten Kündigungsfristen. Für den
Mieter ist bei der Konkurrenz zwischen
gesetzlicher Frist nach neuem Recht und
formularvertraglich vereinbarter Frist
aus Altvertrag jeweils die kürzere Frist
maßgebend (vgl. BGH, Urteil vom
12.03.2008 - Aktenzeichen VIII ZR
71/07).
Einseitige Umstellung auf
Fernwärme durch Vermieter zulässig?
Der Vermieter darf im laufenden
Mietverhältnis auch ohne Zustimmung des
Mieters die vorhandene Zentralheizung
auf Fernwärme umstellen und die
Wärmelieferungskosten ungekürzt auf den
Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag auf
die BetrKV oder auf die
Vorgängerregelung verweist und wenn der
Mietvertrag nach dem 01.05.1984
abgeschlossen wurde (BGHR Urteil vom
16.04.2008 - VIII ZR 75/07).
Keine Kaution - fristlose
Kündigung?
Leistet der Mieter die Kaution nicht,
stellt dies jedenfalls in der
Gewerberaummiete "in der Regel" einen
Grund zur fristlosen Kündigung gemäß §
543 Abs. 1 S. 1 BGB dar. Dem Mieter
bleibt allerdings unbenommen, sich ggf.
auf eine Ausnahmesituation zu berufen.
Immer Wohnraummietrechts ist das
Kündigungsrecht des Vermieters wegen
Nichtzahlung der Kaution umstritten.
(vgl. BGH, Urteil vom 21.03.2007, Az.:
XII ZR 36/05)
Darf Vermieter Schlüssel behalten?
Der Vermieter von Geschäftsräumen darf
ohne Zustimmung des Mieters keinen
Schlüssel zu den Mieträumen
zurückbehalten. Dringt der Vermieter
ohne vorherige Ankündigung und ohne
zwingenden Grund mit Hilfe seines
eigenen Schlüssels in die Mieträume ein,
begeht er eine so erhebliche
Vertragsverletzung, dass der Mieter zur
fristlosen Kündigung ohne vorherige
Abmahnung berechtigt ist.
(vgl. OLG Celle, Beschl. v. 20.11.2006,
Az.: 13 U 182/06)
Aufwendungsersatz für Änderungen
an der Mietsache
Vereinbaren die Vertragsparteien, dass
der Mieter an der Mietsache
Veränderungen vornehmen darf, dies einen
individuellen Wünschen entsprechen
(hier: Anpflanzungen im Garten des
Einfamilienhauses), können dadurch
Aufwendungsersatzansprüche
ausgeschlossen sein. Ob dies dem
Parteiwillen entspricht, ist durch
Auslegung zu ermitteln (BGH, Urteil vom
13.06.2007, Az. VIII ZR 387/04).
Kündigung eines nachträglich
vermieteten Stellplatzes
Die isolierte Kündigung eines
Stellplatzes ist nur bei einem separaten
Stellplatz - Mietvertrag möglich. Kommt
es erst nach Abschluss des
Wohnungsmietvertrages zur
Stellplatzvermietung, ist durch
Auslegung zu ermitteln, ob es sich um
einen separaten Stellplatz Mietvertrag
oder um eine Erweiterung des
Wohnungsmietvertrages handelt (LG
Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.06.2007 -
Az.: 7 S 1753/07).
Duldung einer Parabolantenne
Der Vermieter muss eine vom Mieter
aufgestellte Parabolantenne dulden, wenn
für das Gebäude wieder eine
Substanzverletzung noch eine
"nennenswerte" optische Beeinträchtigung
entsteht. Eine Formularklausel, die dem
Mieter das anbringen einer Antenne unter
bestimmten Umständen (z.B. Vorhandensein
von Gemeinschaftsantenne oder
Kabelanschluss) untersagt, ohne eine
Einzelabwägung der beteiligten
Interessen zuzulassen, ist unwirksam
(BGH, Urteil vom 16.05.2007, VIII ZR
207/04).
Kautionsabrechnung: Wann wird der
Rückzahlungsanspruch des Mieters fällig?
Solange nicht geklärt ist, ob der
Vermieter einen Schadenersatzanspruch
gegen den Mieter geltend machen kann,
wird der Anspruch auf
Kautionsrückzahlung nicht fällig. Im
Einzelfall können nach der
Wohnungsübergabe auch deutlich mehr als
6 Monate bis zum Eintritt der Fälligkeit
vergehen (LG Köln, Urteil vom
20.09.2006, Az.: 10 S 78/05).
Muss der Mieter vor einer
Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung
eine Abhilfefrist setzen?
Auch bei erheblicher
Gesundheitsgefährdung (hier:
Hautausschlag, Asthma-Anfälle wegen
Schimmelpilzbefall) kann der Mieter von
Wohnraum grundsätzlich erst dann
außerordentlich fristlos kündigen, wenn
er dem Vermieter zuvor eine angemessene
Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung
erteilt hat (BGH, Urteil vom 18.04.2007,
Az.: VIII ZR 182/06).
Bereicherungsanspruch für
Mietereinbauten bei vorzeitiger
Beendigung des Mietverhältnisses
Hat der Mieter Einbauten in
Gewerberäumen vorgenommen, steht ihm bei
vorzeitiger Beendigung des
Mietverhältnisses ein
Bereicherungsanspruch gegen den
Vermieter zu.
Kann der Vermieter wegen der
Investitionen des Mieters eine höhere
Miete als bisher erzielen, bemisst sich
die Höhe der Bereicherung nach der
entsprechenden Steigerung des
Gebäude-Ertragswerts während der
vertraglich vorgesehenen Restmietzeit
(BGH, Beschluss vom 26.07.2006, Az.: XII
ZR 46/05).
„Kalte Räumung“ nach wirksamer
Kündigung zulässig?
Nach Beendigung des
Wohnraummietverhältnisses darf der
Vermieter die Wasserversorgung
einstellen, wenn er für diese Versorgung
als Vermieter verantwortlich war.
Allerdings darf er die Stromzufuhr nicht
unterbrechen, wenn der
Stromlieferungsvertrag nicht von ihm,
sondern vom Mieter abgeschlossen wurde
(LG Berlin, Urteil vom 28.11.2006, Az.:
65 S 220/06).
Zustimmung zur Kündigung nach
Scheidung der Mieter
Der aus der gemeinsamen Ehewohnung
ausgezogene Ehepartner kann nach der
Scheidung von dem zurückgebliebenen
Partner die Zustimmung zu einer
Kündigung des Mietverhältnisses
verlangen. Dieser Anspruch entfällt,
wenn Verpflichtungen aus Unterhaltsrecht
oder aus nachehelicher Solidarität
entgegenstehen. Dies ist dann nicht der
Fall, wenn die Scheidung bereits drei
Jahre zurückliegt und der in der Wohnung
verbliebene Partner erneut geheiratet
hat (OLG Köln, Urteil vom 11.04.2006, Az.:
4 UF 169/95).
Minderung wegen Bauarbeiten auf
dem Nachbargrundstück
Lärmintensive Bauarbeiten auf dem
Nachbargrundstück berechtigten den
Mieter nicht zur Mietminderung, wenn er
bereits bei Mietvertragsschluss mit
Bauarbeiten rechnen musste. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn sich
das Nachbargebäude in einem erkennbar
instandsetzungsbedürftigen Zustand (z.B.
Ruine eines Fabrikgebäudes) befand (LG
Berlin, Urteil vom 28.08.2006, Az.: 62 S
73/06).
Umlage neu entstehender
Betriebskosten
Der Vermieter darf Betriebskosten, die
erstmals während des laufenden
Mietverhältnisses entstehen (hier:
Kosten der Sach- und
Haftpflichtversicherung), jedenfalls
dann anteilig auf die Mieter umlegen,
wenn ihm die Umlagevereinbarung das
Recht einräumt, auch neu entstehende
Betriebskosten auf die Mieter umzulegen
und wenn die Umlagevereinbarung die
neuen Betriebskosten als umlagefähig
ausweist (BGH, Urteil vom 27.09.2006, Az.:
VIII ZR 80/06).
Fristlose Kündigung nach
untauglicher Mangelbeseitigung
Der Mieter ist nicht verpflichtet, vor
Ausspruch der fristlosen Kündigung den
Fehlschlag einer Mangelbeseitigung noch
einmal anzuzeigen bzw. eine Frist zur
Abhilfe zu setzen, wenn die
Reparaturmaßnahme des Vermieters „von
vornherein“ ungeeignet war, den Mangel
der Mietsache zu beheben (OLG
Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2006, Az.:
I – 24 U 145/05).
Keine Betriebskostenabrechnung:
Anspruch auf Rückzahlung der
Vorauszahlungen?
Der Mieter kann nach beendetem
Mietverhältnis und fruchtlosem Ablauf
der Abrechnungsfrist die Rückzahlung der
Vorauszahlungen verlangen. Dieser
Anspruch erlischt erst nach Vorlage
einer ordnungsgemäßen Abrechnung. Eine
lediglich fehlerhafte Abrechnung (z.B.
fehlende Angabe des Umlagemaßstabes)
reicht nicht aus (AG Essen, Urteil vom
07.03.2006, Az.: 24 C 474/05). Klagt der
Mieter die Vorauszahlungen ein, sollte
der Vermieter also noch während des
Prozesses eine ordnungsgemäße Abrechnung
vorlegen.
Kündigungsmöglichkeit auch nach
Abtretung der Mietforderung?
Der Vermieter darf auch wegen solcher
Mietforderungen fristlos kündigen, die
er zuvor an einen Dritten abgetreten
hat. Der Verlust der Verfügungsbefugnis
über die abgetretene Forderung zieht
nicht den Verlust des Kündigungsrechts
nach sich (vgl. LG Berlin, Urteil vom
14.02.2006, Az.: 64 S 416/05).
Haftung des Vermieters bei
Schimmelpilzbefall
Lässt der Mieter seine Kinder jahrelang
in der von Schimmelpilz befallenen
Wohnung wohnen, obwohl sie zunehmend
unter Atemwegserkrankungen leiden,
haftet der Vermieter gegenüber den
Kindern wegen einer zuletzt unheilbaren
Asthmaerkrankung nicht auf
Schmerzensgeld (KG, Beschluss vom
09.03.2006, Az.: 22 W 33/05).
Unwirksame Quoteklausel bei
Schönheitsreparaturen
Formularmäßige Quotenklauseln, wonach
der Mieter verpflichtet ist, bei
Vertragsende für die noch nicht fälligen
Schönheitsreparaturen einen
Abgeltungsbetrag zu zahlen, der nur den
Zeitablauf und nicht den tatsächlichen
Renovierungsbedarf berücksichtigt,
benachteiligen den Mieter unangemessen
und sind deshalb unwirksam (BGH, Urteil
vom 18.10.2006, Az.: VIII ZR 52/06).
Muss der Mieter beim Auszug
Tapeten entfernen?
Die formularmäßige Verpflichtung des
Mieters, bei seinem Auszug alle von ihm
angebrachten oder vom Vormieter
übernommenen Tapeten und Bodenbeläge zu
entfernen, benachteiligt den Mieter
unangemessen und ist daher unwirksam.
Dies gilt auch dann, wenn die
Formularklausel zur Abwälzung der
Schönheitsreparaturen unwirksam ist.
Der Vermieter hat dann auch keinen
Schadenersatzanspruch wegen Verlegung
der Pflicht zur unveränderten Rückgabe
der Mietwohnung, da der Mieter
diejenigen Veränderungen, die er im
Rahmen seiner Verpflichtung zur Vornahme
von Schönheitsreparaturen durchführt,
nicht beseitigen muss (BGH, Urteil vom
05.04.06, Az.: VIII ZR 109/05, VIII ZR
152/05).
Schönheitsreparaturen –
Individualvereinbarung zur
Endrenovierung
In einem Formularmietvertrag war der
Mieter verpflichtet, die laufenden
Schönheitsreparaturen zu tragen, wobei
diese „ab Mietbeginn in der Regel … nach
drei Jahren … nach fünf Jahren …
spätestens nach sieben Jahren zu
tätigen“ sind. Diese – grundsätzlich
wirksame – Klausel wird aufgrund des
Summierungseffektes unwirksam, wenn sie
mit einer – ebenfalls wirksamen –
individuell vereinbarten,
bedarfsunabhängigen
Endrenovierungsklausel („… zum
Vertragsablauf … Tapeten zu entfernen
und … zu streichen) zusammentrifft (BGH,
Urteil vom 05.04.2006,
Az.: VIII ZR 163/05).
Mobilfunkantenne: Schlechte Karten
für den Mieter
Der Mieter einer Wohnung, die im
Strahlungsbereich einer vom Vermieter
betriebenen Mobilfunksendeanlage liegt,
kann nicht verlangen, dass der Betrieb
der Anlage eingestellt wird, wenn die
Grenzwerte für elektromagnetische Felder
gemäß 26 BImSchV eingehalten sind (BGH,
Urteil vom 15.03.2006, Az.: VIII ZR
74/05).
Raucherwohnung: Schutz des Mieters
Der Mieter, der in der Wohnung raucht,
schuldet – auch bei unwirksamer
Schönheitsreparaturklausel – keinen
Schadensersatz. Das Rauchen ist nur dann
nicht mehr vertragsgemäß, wenn die
Parteien vereinbart haben, dass das
Rauchen in der Wohnung untersagt oder
eingeschränkt ist (BGH, Urteil vom
28.06.2006, Az.: VIII ZR 124/05).
Vermieterwechsel kann Nachteile
für Mieter bringen
Nach einem Vermieterwechsel muss sich
der Mieter im Streit um Wohnungsmängel
an den neuen Eigentümer des Anwesens
halten. Hat Mietzahlungen
zurückgehalten, um die Beseitigung von
Schäden zu erzwingen, dann muss er nach
einem Verkauf der Immobilie die Miete an
den Ex-Vermieter nachzahlen. Danach gilt
das so genannte Zurückbehaltungsrecht -
ein Druckmittel des Mieters, wenn der
Vermieter das Abstellen von Mängeln
verzögert - nur gegenüber dem jeweiligen
Eigentümer.
BGH, Urteil vom 19.06.2006, VIII ZR
284/05
Aufwendungsersatz für
Malerarbeiten bei unwirksamer
Schönheitsreparaturklausel
Der Vermieter hat für Malerarbeiten des
Mieters, die aufgrund einer unwirksamen
Klausel zu Schönheitsreparaturen
erbracht wurden und zu denen der Mieter
deshalb nicht verpflichtet war,
Aufwendungsersatz zu leisten.
Insbesondere liegt ein
Fremdgeschäftsführungswillen auch dann
vor, wenn der Mieter aufgrund des
Mietvertrages irrig von seiner
Verpflichtung zur Leistung ausgeht.
LG Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2006, 9 S
479/05
Zurückhalten der
Nebenkostenvorauszahlung bis zur
ordnungsgemäßen Abrechnung der
Betriebskosten erlaubt?
Wenn der Vermieter in einem bestehenden
Mietverhältnis über Wohnraum nicht
fristgerecht über die Betriebskosten
eines Abrechnungszeitraums abgerechnet
hat, kann der Mieter bis zur
ordnungsgemäßen Abrechnung die laufende
Nebenkostenvorauszahlung zurückbehalten.
Ein Rückzahlungsanspruch bezüglich der
geleisteten Abschlagszahlung besteht
jedoch nicht.
Verpflichtung zu
Schönheitsreparaturen innerhalb starrer
Fristen auch bei gewerblicher Miete
unzulässig
Wie im Wohnraummietrecht enthält auch
die Formularklausel in einem
gewerblichen Mietvertrag,
„Schönheitsreparaturen sind mindestens
in der Zeitfolge von drei Jahren in
Küche, Bad und Toilette sowie von fünf
Jahren in allen übrigen Räumen
auszuführen“, einen starren Fristenplan,
der den Mieter i.S. des § 307 BGB
unangemessen benachteiligt und zur
Unwirksamkeit der Renovierungsklausel
führt (OLG Düsseldorf, Urteil vom
04.05.2006, I-10 U 174/05).
Muss der Mieter den Anschluss an
Breitbandkabel dulden?
Der Anschluss einer Wohnanlage an ein
rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz
stellt auch im Empfangsbereich des
terrestrischen Digitalfernsehens eine
Verbesserung der Mietsache im Sinne des
§ 554 II S. 1 BGB dar, weshalb der
Mieter die Zustimmung zur dazu
notwendigen Verlegung nicht verweigern
darf. Es reicht für die Duldungspflicht
des Mieters aus, dass der Vermieter sich
von der Maßnahme eine bessere
Vermietbarkeit verspricht und dies bei
objektiver Betrachtung plausibel ist.
Entscheidend ist, dass mit Kabel künftig
wesentlich mehr Nutzungsmöglichkeiten
bestehen und bereits jetzt mit Decoder
mehr Programme zu empfangen sind. Damit
stellt ein rückkanalfähiges
Breitbandkabel überall eine
duldungspflichtige Modernisierung dar
(BGH, Urteil vom 20.07.2005, Az.: VIII
ZR 253/04).
Darf die Ausgangsmiete innerhalb
der Spanne der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen?
Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete
handelt es sich nicht um einen
punktgenauen Wert, die Vergleichsmiete
bewegt sich vielmehr in einer bestimmten
Spanne. Die Feststellung, ob die
verlangte Miete in dieser Spanne liegt
oder die ortsübliche Miete übersteigt,
erfordert im Prozess eine konkrete
Ermittlung der ortsüblichen
Vergleichsmiete im Sinne einer
Einzelvergleichsmiete. Ein
Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB
ist nicht deshalb unwirksam, weil sich
die Ausgangsmiete innerhalb der
Bandbreite der vom einen gerichtlichen
Sachverständigen festgestellten
örtlichen Vergleichsmiete befindet (BGH,
Urteil vom 06.07.2005, Az.: VIII ZR
322/04).
Liegt die verlangte Miete aber über der
festgestellten Spanne, ist das
Erhöhungsverlangen (nur) insoweit
unbegründet, als es über den im
Mietspiegel ausgewiesenen Höchstbetrag
hinausgeht (BGH in NJW 2004, 1379).
Liegt eine konkludente Einigung
über eine Mieterhöhung vor, wenn der
Mieter auf eine Mietfestsetzung des
Vermieters vorbehaltlos zahlt?
Hat sich der Vermieter im Mietvertrag
eine einseitige Neufestsetzung der Miete
vorbehalten und hat er in seinen an die
Mieter gerichteten
Mieterhöhungsschreiben erkennbar auf der
Grundlage dieser – unwirksamen –
vertraglichen Regelung sein einseitiges
Bestimmungsrecht ausüben wollen, liegt
darin aus Sicht des Mieters kein Angebot
zum Abschluss einer
Mieterhöhungsvereinbarung. Schon deshalb
kann in der Zahlung der erhöhten Miete
seitens des Mieters keine
stillschweigende Zustimmung zu der
Mieterhöhung gesehen werden (BGH, Urteil
vom 20.07.2005, Az.: VIII ZR 199/04).
Stellt eine Flächenabweichung auch
einen Mangel dar, wenn die Wohnung auf
Wunsch des Mieters vergrößert worden
ist?
Weist eine gemietete Wohnung eine
Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter
der im Mietvertrag angegebenen Fläche
liegt, stellt dieser Umstand
grundsätzlich einen Mangel der Mietsache
dar, der den Mieter zur Minderung der
Miete berechtigt. Einer zusätzlichen
Darlegung des Mieters, in Folge der
Flächendifferenz sei die Tauglichkeit
der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch
gemindert, bedarf es nicht. Dies gilt
auch, wenn die Wohnung vor Abschluss des
Mietvertrages durch Vergrößerung an die
Bedürfnisse der Mieter angepasst wurde
(BGH, Urteil vom 28.09.2005, Az.: VIII
ZR 101/04).
Stellt die Wortkombination in der
Schönheitsreparaturklausel „in der Regel
… spätestens“ eine starre
Fristenregelung dar?
Die in einem Wohnraummietvertrag
enthaltene Klausel, nach der
Schönheitsreparaturen „in der Regel in
Küchen, Bädern und Toiletten spätestens
nach drei Jahren, in Wohnräumen,
Schlafräumen, Dielen … spätestens nach
fünf Jahren und in sonstigen
Räumlichkeiten … spätestens nach sieben
Jahren“ durchzuführen sind, enthält
keinen starren Fristenplan. Sie ist
deshalb nicht wegen unangemessener
Benachteiligung des Mieters unwirksam
(BGH, Urteil vom 13.07.2005, Az.: VII ZR
351/04).
Bis zu welchem Zeitpunkt kann der
Vermieter nach Beendigung des
Mietverhältnisses Nutzungsentschädigung
verlangen?
Der Vermieter kann nur für die Dauer der
Vorenthaltung der Mietsache als
Entschädigung die vereinbarte Miete
verlangen. Diese endet mit dem Tag der
Rückgabe der Mietsache an den Vermieter
(BGH, Urteil vom 05.10.2005, Az.: VIII
ZR 57/05). Für die Zeit nach Beendigung
der Vorenthaltung verweist der BGH den
Vermieter – bei Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzungen – auf die
Geltendmachung eines Schadens in Folge
einer erst späteren Vermietung (§ 546 a
II BGB). Solche Ansprüche können sich
aus Verzug des Mieters mit der Rückgabe
oder aus allgemeiner
Vertragspflichtverletzung ergeben.
Haben mündliche
Individualvereinbarungen in
Gewerberaummietverträgen Vorrang vor
Schriftformklauseln?
In gewerblichen Mietverträgen sind sog.
Schriftformklauseln (z. B.
„nachträgliche Änderungen und
Ergänzungen dieses Vertrags gelten nur
bei schriftlicher Vereinbarung“) weit
verbreitet und generell auch zulässig.
Eine solche Schriftformklausel ist
allerdings unwirksam, wenn sie dazu
dient, vor allem nach Vertragsschluss
getroffene Individualvereinbarungen zu
unterlaufen, in dem sie beim anderen
Vertragsteil den Eindruck erweckt, eine
mündliche Abrede sei entgegen
allgemeiner Grundsätze unwirksam. Sie
kann nämlich außer Kraft gesetzt werden,
in dem die Vertragsparteien deutlich den
Willen zum Ausdruck bringen, die
mündlich getroffene Abrede solle
ungeachtet dieser Klausel gelten.
Demnach haben also auch nachträgliche
mündliche Individualvereinbarungen vor
Schriftformklauseln in Formularverträgen
über langfristige
Geschäftsraummietverhältnisse Vorrang
(BGH, Urteil vom 21.09.2005, Az.: X ZR
312/02).
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