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Der Rechtsanwalt musste bis 01.07.04 seine Tätigkeit nach der BRAGO (Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte) abrechnen.

Seit dem 01.07.04 gilt das RVG.

 

Gegenstandswert in Euro

1.3 Gebühr in Euro

Gegenstandswert in Euro

1.3 Gebühr in Euro

300,00

32,50

 

40.000,00

1.172,60

600,00

58,50

 

45.000,00

1.266,20

900,00

84,50

 

50.000,00

1.359,80

1.200,00

110,50

 

65.000,00

1.459,90

1.500,00

136,50

 

80.000,00

1.560,00

2.000,00

172,90

 

95.000,00

1.660,10

2.500,00

209,30

 

110.000,00

1.760,20

3.000,00

245,70

 

125.000,00

1.860,30

3.500,00

282,10

 

140.000,00

1.960,40

4.000,00

318,50

 

155.000,00

2.060,50

4.500,00

354,90

 

170.000,00

2.160,60

5.000,00

391,30

 

185.000,00

2.260,70

6.000,00

439,40

 

200.000,00

2.360,80

7.000,00

487,50

 

230.000,00

2.514,20

8.000,00

535,60

 

260.000,00

2.667,60

9.000,00

583,70

 

290.000,00

2.821,00

10.000,00

631,80

 

320.000,00

2.974,40

13.000,00

683,80

 

350.000,00

3.127,80

16.000,00

735,80

 

380.000,00

3.281,20

19.000,00

787,80

 

410.000,00

3.434,60

22.000,00

839,80

 

440.000,00

3.588,00

25.000,00

891,80

 

470.000,00

3.741,40

30.000,00

985,40

 

500.000,00

3.894,80

35.000,00

1.079,00

 

 

 



Die Höhe der Gebühren orientiert sich an dem so genannten Gegenstandswert.

Der Gegenstandswert bestimmt sich in zivilrechtlichen Streitigkeiten nach den §§ 3 ff. der Zivilprozessordnung. Der Gegenstandswert wird demnach bei Geldforderungen nach deren Höhe und ansonsten meist nach dem Interesse des Klägers an einem Obsiegen bestimmt. In Strafsachen wird in der Regel eine Vereinbarung über die Höhe der Gebühren pauschal oder nach Zeitaufwand getroffen. Findet eine solche Vereinbarung nicht statt, ergibt sich die Gebührenhöhe aus einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen.

Ein Anwalt kann in einem Verfahren je nach ausgeübter Tätigkeit mehrere Gebühren erhalten.

Sollten Sie detaillierte Fragen zu den zu erwartenden Kosten eines Rechtsstreits oder zu evtl. Möglichkeiten der Vermeidung höherer Kosten haben, stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin, schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.


 

 

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