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Ist eine Partei aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage die Kosten für eine Beratung oder die außergerichtliche Hilfe eines Rechtsanwaltes zu tragen besteht die Möglichkeit Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Auf Antrag stellt das für den Wohnsitz zuständige Amtsgericht den hierfür benötigten Berechtigungsschein aus.



















 

 

Hauptsitz Weilheim
Bahnhofstraße 9
82362 Weilheim
Tel. 0881/92490-0
Fax 0881/92490-10
info@woelke-partner.de

Zweigstelle Schongau
Lindenplatz 7
86956 Schongau
Tel. 08861/9007-84
Fax 08861/9007-83

Zweigstelle Garmisch-Partenkirchen
Ludwigstraße 81
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel. 08821/96696-85
Fax 08821/96696-86