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Ist eine
Partei aufgrund Ihrer persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in
der Lage die Kosten für eine Beratung
oder die außergerichtliche Hilfe eines
Rechtsanwaltes zu tragen besteht die
Möglichkeit Beratungshilfe in Anspruch
zu nehmen.
Auf Antrag stellt das für den Wohnsitz
zuständige Amtsgericht den hierfür
benötigten Berechtigungsschein aus.
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