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Seit 01.10.2001 ist das Amtsgericht Coburg als zentrales Mahngericht für gerichtliche Mahnverfahren für ganz Bayern ausschließlich zuständig.

Mit dem Übergang des gerichtlichen Mahnverfahrens auf das Amtsgericht Coburg als zentralem Mahngericht sind auch die maschinenlesbaren Formulare für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zu verwenden.

Das Mahnverfahren wird also nicht nur zentralisiert, sondern auch automatisiert.

Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren ist ein vollmaschinelles Verfahren, das grundsätzlich ohne Entscheidung eines Rechtspflegers abläuft.

Manuelle Eingriffe sind bis zum Abschluss des Verfahrens im Regelfall nicht erforderlich. Entsprechende Vordrucke mit ausführlichen Hinweisen können Sie nach wie vor in einem Schreibwarenladen erstehen. Auch befinden sich Hinweise zum Mahnbescheidsantrag gewöhnlich auf einem Beiblatt oder auf der Rückseite. In aller Regel werden Sie jedoch selbst nicht mehr in der Lage sein, ohne Problem einen entsprechenden Mahnbescheid ordnungsgemäß zu beantragen. Dies hängt schon mit der Vergabe von Kennziffern und Katalognummern zusammen.

Des weiteren gilt es folgendes hinsichtlich der Verjährungsproblematik zu bedenken.

Ein Mahnbescheidsantrag kann wegen des ausdrücklichen Formularzwangs nicht per Telefax zugestellt werden (Landgericht Haagen, Rechtspfleger 1992, 167). Bei eiligen Mahnbescheidsanträgen (insbesondere Unterbrechung der Verjährung), in denen eine rechtzeitige Übermittlung per Post oder Boten einfach nicht möglich ist, konnten Sie bislang noch vor Ihrem eigenen Amtsgericht den Mahnbescheidsantrag fristgerecht einwerfen. Dies wird in vielen Fällen auf Grund der örtlichen Distanz zum Amtsgericht Coburg nicht mehr möglich sein.

Unabhängig von der Automatisierung und Zentralisierung des Mahnverfahrens besteht nach wie vor das Problem, dass durch das Einschalten von Rechtsanwälten im Mahnverfahren Kosten entstehen, wobei nicht feststeht, ob diese letztendlich vollstreckt werden können, da der Schuldner häufig nicht mehr solvent ist.

"Das gute Geld wird dem Schlechten hinterher geworfen", wie der Volksmund spricht.

Dies trifft insbesondere für Firmen zu, die in aller Regel nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Wir bieten Ihnen beiliegend ein "Beitreibungsabkommen" an, das Sie in die Lage versetzt, Ihre Forderungen kostengünstig mit hoher Intensität und Nachdruck zu verfolgen.

Die konkreten Bedingungen können Sie nachstehendem Beitreibungsabkommen entnehmen.

Wir verfügen über eine hoch qualifizierte Zwangsvollsteckungs-Abteilung, die Ihre berechtigten Forderungen auch langfristig, hartnäckig und unter Ausschöpfung sämtlicher im Gesetz vorgesehener Mittel, durchsetzt.

Darüber hinaus verfügen wir über Kontakte zu Auskunfteien und Detekteien, die uns einen gewissen Wissensvorsprung gegenüber anderen Anbietern verschaffen, was die Kenntnis über die Bonität des Schuldners betrifft.

Ein entsprechendes Beitreibungsabkommen finden Sie nachstehend
Sollten Sie ein entsprechendes Beitreibungsabkommen mit uns abschließen wollen, so bitten wir Sie um Kontaktaufnahme per e-Mail, Telefax oder Telefon. Wir werden Ihnen dann ein Beitreibungsabkommen zur Unterschrift übersenden. Sollten noch weitere Fragen offen stehen, so setzen Sie sich direkt mit unserer Mitarbeiterin, Frau Karin Schwarz, in Verbindung.

Und so sieht es aus:


Beitreibungsabkommen

Zwischen

................................................................................................
- Auftraggeber -


und

den Rechtsanwälten Manfred Wölke, Winfried Folda, Florian Enzensberger, Pascal de Coulon, Patrik Beausencourt
Bahnhofstraße 9, 82362 Weilheim

- Rechtsanwälte -


kommt folgende Vereinbarung zustande:


1. Der/Die Auftraggeber/in überträgt den Rechtsanwälten sämtliche außergerichtlichen Mahnsachen, sowie gerichtliche Mahn-, Prozess- und Zwangsvollstreckungsverfahren, die ohne streitige Verhandlung durchgeführt werden und bei denen nicht in das unbewegliche Vermögen vollstreckt werden muss.

2. Innerhalb dieser Aufträge wird bezüglich der von den Rechtsanwälten berechneten Gebühren folgendes vereinbart:

a) Die Rechtsanwälte machen die gesetzlichen Gebühren gegenüber ihrem Auftraggeber nicht geltend, wenn die Forderung nicht eingegangen ist, sondern nur die Gebühren gemäß Punkt 2 d.

Geht die Forderung nur zum Teil ein, so wird der beigetriebene Betrag zuerst zur Abdeckung der entstandenen gesetzlichen Gebühren verwendet.

b) Die baren Auslagen der Rechtsanwälte für Porto, Ferngespräche, Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren, Einwohnermeldeamts- und Gewerbeamtsanfragen, Detekteiauskünfte, etc. sowie Fotokopien sind nach dem tatsächlichen Anfall vom Auftraggeber zu ersetzen.

c) Die Rechtsanwälte erheben keine Vorschüsse auf Gebühren.

d) Für jeden den Rechtsanwälten übertragenen Fall wird zur Abdeckung der allgemeinen Unkosten eine Vergütung von

Streitwert bis 500,00 EUR 50,00 EUR
Streitwert bis 2.500,00 EUR 100,00 EUR
Streitwert bis 5.000,00 EUR 150,00 EUR
Streitwert über 5.000,00 EUR 250,00 EUR

zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, vereinbart.

Bei Streitwerten über 10.000 EUR wird eine individuelle Vergütung vereinbart, die Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Anwalts angemessen berücksichtigt.

e) Mit dieser Unkostenpauschale sind 3 Vollstreckungsversuche abgegolten.


3. Wird der Auftrag vom Auftraggeber ohne wichtigen Grund zurückgezogen, sind für noch nicht abgeschlossene Fälle die gesetzlichen Gebühren zu bezahlen.

4. Im Falle der Beitreibung der gesamten Forderung treten die Vertragspartner in Verhandlungen über ein Zusatzhonorar.


..........................., den ........................ Weilheim, den .........................................

............................................................ ...........................................................
Rechtsanwalt

 

 

Hauptsitz Weilheim
Bahnhofstraße 9
82362 Weilheim
Tel. 0881/92490-0
Fax 0881/92490-10
info@woelke-partner.de

Zweigstelle Schongau
Lindenplatz 7
86956 Schongau
Tel. 08861/9007-84
Fax 08861/9007-83

Zweigstelle Garmisch-Partenkirchen
Ludwigstraße 81
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel. 08821/96696-85
Fax 08821/96696-86