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Grundsätzlich kann ein Prozess auch
durch eine Partei selbst geführt werden.
Nicht möglich ist dies im Zivilrecht
beim so genannten "Anwaltsprozess". Hier
kann eine wirksame Prozesshandlung nur
durch einen Anwalt vorgenommen werden,
das heißt, dass Prozesshandlungen, die
eine Partei selbst vornimmt, durch das
Gericht nicht beachtet werden dürfen.
Es ist aber in allen gerichtlichen
Verfahren empfehlenswert, sich durch
einen Anwalt vertreten zu lassen, da
selbst bei Kenntnis der Rechtslage der
Laie oft über die "Probleme" des
Prozessrechts stolpert und allein aus
Verfahrensgründen Prozesse verloren
werden können.
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